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Werbestar Lurchi auf Schuhsuche

Werbestar Lurchi auf Schuhsuche

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Werbestar Lurchi auf Schuhsuche

Diesen kleinen Feuersalamander habe ich von meiner kleinen Österreich-Reise mitgebracht...Was soll ich sagen: riesengroß war meine Freude, als ich diesen jungen Wicht erblickte :))))) – mein absolutes Highlight meiner Urlaubswoche. Leider war es ein ziemlich trüber Abend und da er sich aus dem Staub machen wollte, musste ich fix sein...

Euch allen noch ein schönes Wochenende und viele schöne Fotomotive
(bei mir zu Hause ist zwar top Fotowetter, aber ich muss wohl leider erst mal Koffer auspacken etc....;)


Der Feuersalamander (Salamandra salamandra) ist eine europäische Amphibienart aus der Familie der Echten Salamander. Die Spezies wurde erstmals 1758 von dem schwedischen Naturforscher Carl von Linné beschrieben. Je nach regionaler Mundart wird sie unter anderem auch als Feuermolch, Erdmolch, Erdsalamander, Regenmolch, Regenmännchen, Gelber Schneider, Bergnarr, Wegnarr, Regemolli oder Tattermandl bezeichnet. Diese volkstümlichen Namen unterscheiden allerdings teilweise nicht eindeutig zwischen Feuer- und Alpensalamandern. Typischerweise leben Feuersalamander in größeren Laub- und Mischwaldgebieten mit naturnahen Bachläufen und sind vor allem bei Regenwetter und nachts aktiv. Anders als bei vielen anderen mitteleuropäischen Lurchen werden keine Eier, sondern in der Regel weit entwickelte, kiementragende Larven ins Wasser abgesetzt (Ovoviviparie). Der Feuersalamander war Reptil/Lurch des Jahres 2016 in Deutschland.
(Quelle: Wikipedia)
Der Feuersalamander ist vor allem durch den Ausbau und die Begradigung von Bächen gefährdet. Auch die Verschmutzung der Fortpflanzungsgewässer und der Straßenverkehr stellen eine erhebliche Bedrohung der Art dar. Aber auch ein neuerdings in westlichen Nachbarstaaten auftretender, tödlicher Hautpilz bedroht den Feuersalamander (der als „Salamanderfresser“ bekannte Pilz Batrachochytrium salamandrivorans).
„Besonders geschützt“ gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung. Besonders geschützte Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden.
(Quelle: nabu.de)

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