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Arrestzellenbau im Torgebäude

Arrestzellenbau im Torgebäude

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Stefan Schwetje


Premium (World), Braunschweig

Arrestzellenbau im Torgebäude

Einblicke in das ehemalige Konzentrationslager Buchenwald, welches ich im Oktober mit meinem Fotofreund Joachim Irelandeddie besichtigt habe...

Am 27. November 1937 wurde Paul Schneider nach Weimar in das neu errichtete KZ Buchenwald verlegt, wo er Zwangsarbeit verrichten musste. Der Arbeit im Straßenbau und an weiteren Stellen konnte er aufgrund seiner guten körperlichen Verfassung standhalten, manchmal sogar für andere Häftlinge Arbeit mit übernehmen.
Als er bei einem Fahnenappell anlässlich des Führergeburtstages am 20. April 1938 den Hitlergruß verweigerte, seine Mütze nicht abnahm und als Begründung angab: „Dieses Verbrechersymbol grüße ich nicht!“, wurde er öffentlich mit Stockschlägen bestraft und in eine Einzelzelle des Arrestgebäudes („Bunker“) gesperrt. Trotz schwerster Misshandlungen unterließ er es auch weiterhin nicht, aus seinem Gefängnis heraus das Evangelium zu verkünden. So wurde er im Konzentrationslager, in dem zu jener Zeit politisch, religiös oder rassisch Verfolgte sowie Kriminelle einsaßen – Juden kamen erst nach den Novemberpogromen 1938 hinzu –, für seine Mitgefangenen zum „Prediger von Buchenwald“. Am Ostersonntag soll er sich trotz größter Schmerzen an den Gitterstäben seiner Zelle hochgezogen und den tausenden von Häftlingen draußen auf dem Appellplatz zugerufen haben: „Kameraden, hört mich. Hier spricht Pfarrer Paul Schneider. Hier wird gefoltert und gemordet. So spricht der Herr: ‚Ich bin die Auferstehung und das Leben!‘“ Weiter kam er nicht. Massive Stockschläge ließen den „Prediger von Buchenwald“ wieder verstummen.
Über ein Jahr lang wurde Paul Schneider in der Einzelzelle gefangen gehalten und vor allem vom Aufseher Martin Sommer gequält, bis er körperlich nur noch ein Wrack und dem Tode nahe war. Alle gegen ihn bei einem Sondergericht in Köln anhängigen Verfahren waren am 10. Juni 1938 eingestellt worden, da nur eine geringe Strafe zu erwarten war. Er hätte das KZ auf der Stelle verlassen können, wenn er sich dem Ausweisungsbefehl aus der Rheinprovinz gebeugt hätte, was er aber nicht tat, da er sich unter Berufung auf Apg 5,29 LUT seinen Gemeinden in Dickenschied und Womrath verpflichtet fühlte.
Das rheinische Konsistorium bemühte sich nun, auf der Grundlage veränderter kirchenrechtlicher Regelungen Schneider in den Wartestand zu versetzen. Die kirchenrechtlich vorgeschriebene Anhörung der Gemeinde wollte das Konsistorium vornehmen. Die Gestapo sollte einen Beamten mit der Anhörung Schneiders beauftragen. Die Versetzungsverfügung wurde am 15. Juni 1939 ausgefertigt. In ihr wurden Schneiders „staatsfeindliches Verhalten“ und das „Fehlen einer positiven und vorbehaltlosen Bejahung des heutigen Staates“ und die damit verbundene fehlende Aussicht auf Entlassung aus dem Konzentrationslager als Gründe für die Versetzung in den Wartestand angeführt. Das Schreiben erreichte Schneider nicht mehr vor seinem Tod; so trat es nie in Kraft, was hinsichtlich der Pension für seine Witwe von Bedeutung war.
Zuletzt kam er, von den Haftbedingungen und Misshandlungen schwer gezeichnet und mit Wasser in den Beinen, mehrfach zur medizinischen Behandlung, wobei man ihn so weit wieder herstellte, dass ihm die Folter nicht mehr sofort anzusehen war. Als dies erreicht war, wurde er dort am 18. Juli 1939 von dem Lagerarzt Erwin Ding-Schuler nach dem Bericht des Arztschreibers Walter Poller durch eine starke Überdosis des Herzmedikaments Strophanthin ermordet. Seine Frau wurde über den Tod ihres Mannes informiert, und sie erhielt die – ansonsten nicht gewährte – Möglichkeit, den Leichnam nach Dickenschied zu holen. Mit Unterstützung reiste Margarete Schneider sofort nach Weimar, konnte den Leichnam ihres Mannes dort im geöffneten Sarg sehen und nahm diesen dann versiegelt in Empfang. Er wurde in das Evangelische Krankenhaus Simmern gebracht, wo er unter Polizeiaufsicht bis zur Beisetzung verblieb.
Nach dem „Anschluss Österreichs“ an das nationalsozialistische Deutsche Reich im März 1938 gerieten die jüdischen Brüder bald in die totale Isolation. Aller Firmen verlustig geworden, deportierte man Edmund Hamber am 16. Juli 1938 zunächst nach Dachau. Dort blieb der sogenannte „Schutzhäftling“ Nr. 18127 gut zwei Monate. Am 23. September 1938 überstellte ihn die Lagerleitung in das KZ Buchenwald, wo er gut zwei Jahre später, nur 23 Tage nach seinem älteren Bruder, infolge massiver Gewalteinwirkung umkam. Unmittelbar zuvor hatte sich Edmund Hamber nach der Ermordung seines Bruders Philipp an den stellvertretenden Kommandanten von Buchenwald gewandt und die Ermordung seines Bruders bezeugt – ein nahezu einzigartiger Vorgang in der Geschichte Buchenwalds und die erste verbürgte Form von Widerstand in diesem Konzentrationslager.
Der Buchenwald-Überlebende Emil Carlebach gab in einem 1980 veröffentlichten Bericht die von Edmund Hamber ihm gegenüber geäußerte Motivation für diesen mutigen Schritt wie folgt wieder: „Ich weiß, daß ich für meine Aussage sterben muß, aber vielleicht werden sich die Verbrecher in Zukunft etwas zurückhalten, wenn sie eine Anzeige befürchten müssen, dann bin ich nicht umsonst gestorben“. Edmund Hamber wurde im Zellenblock eingekerkert und ebenfalls zu Tode geprügelt. Auch die anderen 27 Zeugen, Teil eines Arbeitskommandos, die die Ermordung Philipp Hambers hatten mitansehen müssen, wurden befragt, doch wagte keiner von ihnen Edmund Hambers Schritt zu folgen. Genützt hatte es ihnen nichts, auch sie wurden als „lästige Mitwisser“ ermordet.

(Quelle: Wikipedia)

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