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heltor


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Hornissen 2

Ein Bild von vielen Aufnahmen.
Wie schon "gesagt" leider hängt das Nest immer im Schatten

Hornissen stehen unter Naturschutz
"" Die einheimische Hornisse (Vespa crabro) zählt wegen ihrer akuten Bestandsgefährdung zu den besonders geschützten Arten. Sie wurde am 01.01.1987 in das Artenschutzgesetz aufgenommen und ist somit in Deutschland gesetzlich geschützt (BArtSchVO Anlg.1 in Verbindung mit § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Ein Verstoß gegen diese Schutzbestimmung kann mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden (§ 69 BNatSchG).""

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