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Conny Müller


Premium (World), Essen

Schöner wohnen

...wäre hier wohl übertrieben. Die Stahlarbeiter, die auch winters in kalten Hallen arbeiteten, hatten hier ihre Pausenecke. Garderobenständer, ein paar Sessel, Tisch und ein an der Decke hängender Heizstrahler mussten reichen.
Lärm- oder gar Staubschutz waren vom Arbeitgeber nicht vorgesehen.

Die preußische Gewerbeordnung, die später zur Grundlage der Gewerbeordnung des Deutschen Reichs wurde, verpflichtete die Arbeitgeber, Maßnahmen zum Schutz ihrer Arbeiter zu ergreifen. Es entstand der Begriff des „Arbeiterschutzes“.

Allerdings trat erst 1974 das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure
und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) in Kraft.

Mit fortschrittlicherem Glückauf

Conny
http://www.kunst-im-blauen-haus.de/

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