Jutta S


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unverwüstlich Steyr KL II

dieser Traktor ist noch immer im Einsatz !

"Steyr KL I und KL II
Kraftfahrgesetz 1967, inzwischen abgelöst....
§ 90
(1) Zugmaschinen werden nach ihrem Eigengewicht und der höchsten mit ihnen erreichbaren Geschwindigkeit mit Hilfe von Kennziffern in die Klassen I, II, und III eingeteilt. Die Kennziffer ist der zahlenmäßige Wert des Produktes aus dem Eigengewicht in Tonnen und dem Quadrat der höchsten mit ihnen erreichbaren Geschwindigkeit in km/h.
(2) In die Klasse I fallen Zugmaschinen, mit denen bei gerader waagrechter Fahrbahn bei Windstille eine Geschwindigkeit von 25km/h nicht überschritten werden kann und die eine Kennziffer bis 999 haben. In die Klasse II fallen Zugmaschinen, mit denen bei gerader waagrechter Fahrbahn bei Windstille eine Geschwindigkeit von 25km/h überschritten werden kann und die eine Kennziffer bis 999 haben, oder Zugmaschinen, die eine Kennziffer von 1000 bis 1999 haben.
Alle übrigen Zugmaschinen fallen in die Klasse III.
(3) Die Klasse einer Zugmaschine muss an der rechten Seite des Fahrzeuges vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben sein."
(gefunden in einem Landwirtschafts-Forum)
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