Markus 4


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Austrag

Austrag heißt in Bayern die Regelung zur Altersversorgung, die sich der bisherige Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes bei Abschluß des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem Erben und Nachfolger ausbedingt. Der Austrag ist eine Form des Leibgedinges.
https://de.wikipedia.org/wiki/Altenteil

Gesehen im Freilichtmuseum Haus im Moos
https://www.haus-im-moos.de






WER NUR LOBT, IST SELBST SCHULD, WENN ER/SIE KEINEN GEGENBESUCH BEKOMMT

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