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Susanne Dropmann


Premium (Basic), Mettmann

FREI WIE EIN VOGEL

Anders als man es vermuten würde, bedeutet "vogelfrei" nicht: frei wie ein Vogel! Es bedeutet so ziemlich das komplette Gegenteil…
Im Mittelalter wurden viele Geschäfte noch per Handschlag und Eid besiegelt. Die meisten Menschen konnten nicht lesen oder schreiben. Auch Verträge per Handschlag waren bindend, und es gab ein ebenso verbindliches Gesetz, das die beiden Vertragspartner vor Betrug und Schlimmerem schützte. Und über das wachten der König oder der Kaiser höchst persönlich.
Brach nun jemand einen Vertrag, weil er die Vereinbarungen nicht einhielt, konnten König oder Kaiser ihn ins Gefängnis werfen lassen oder bannen, wenn der Vertragsbrecher zum Beispiel bereits geflohen war. Dann galt er als vogelfrei und konnte von jedem gejagt, gefangen oder sogar getötet werden.
Niemand durfte dem Vogelfreien zu Essen geben oder ihm Unterschlupf gewähren, er machte sich damit selber strafbar. Dem Vogelfreien durfte alles weggenommen werden, seine Frau wurde offiziell zur Witwe erklärt. Vogelfrei galt jemand in seinem eigenen Land. Gelang ihm die Flucht in ein anderes Land, hatte er sich damit gerettet.
„Vogelfrei" war also ein ziemlich gefährlicher Zustand und hatte mit der Freiheit eines Vogels rein gar nichts zu tun!
Quelle: Kinder wdr.de

Morgendlicher Aufbruch unter lautem Geschnatter der Gänse im Vogelschutzgebiet.

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