Zerwonke


Premium (World), Berlin

Kress Brunnenkrasse

Laut dem sogennanten "watercress-act" von 1790 aufgestellt vom 4. Earl of Sandwich, sind Burg- und Schloßbesitzer (so denn im Besitz eines Brunnens) verpflichtet, dort besagte Brunnenkresse zur Toastbelegung anzubauen (hier rechts im Bild).

Was ich über die erwürdige Countress geschrieben habe, stimmt dagegen nicht. Sie malt gar nicht nie no never mit Wasserfarben.

Dunrobin Castle, Highlands, Schottland

Ps. 3 Gin Tonic und nun ist der Titel anders.
Und wie anders

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