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Commentaire 2

  • Christian Knospe 05/06/2009 7:48

    Die Illumination des Eiffelturms gilt als zeitweilige Kunstaktion - und wäre somit auch nach deutschem Recht vor unerlaubter Veröffentlichung geschützt....
    ... Ähnlich wie der Wrapped Reichstag von Christo.
    Laut http://www.tour-eiffel.fr/teiffel/u
    k/pratique/faq/index.html

    darf man zwar Fotos des Eiffelturms veröffentlichen, aber nur solange diese auch bei Tageslicht aufgenommen wurden. Nach Einbruch der Dämmerung wird die Beleuchtung, auf welche ein Copyright besteht, eingeschaltet - die Veröffentlichung ist dann nur mehr unter folgenden Bedingungen möglich:
    Keine kommerzielle Nutzung und Bilder müssen folgenden Urheberrechtsvermerk unter dem Bild haben:
    "Copyright Tour Eiffel - Illuminations Pierre Bideau"

    Sihe auch Sektionsbeschreibung !
    Bitte setzte den entsprechenden Hinweis unter Dein Bild.

    Lieben Gruß
    Christian Knospe
    Adminteam
  • Gerhard Bergner 04/06/2009 23:19

    Gefällt mir gut.
    Zur Schärfe: Bei Licht schwierig, nah und fern unter zu bringen