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Prächtige Dame beim Dinner

Prächtige Dame beim Dinner

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Prächtige Dame beim Dinner

Den Herrn habe ich euch ja schon gezeigt, da wird es nun allerhöchste Zeit auch die bessere Hälfte zu präsentieren ;) – das Weibchen der Gebänderten Prachtlibelle beim abendlichen Verzehr eines kleinen Fluginsekts (die beiden Antennen ragen noch heraus :)... ab und zu öffnete sie dabei ganz leicht ihre Flügel, auf diesen Moment habe ich dann gewartet. Die Schaukelei der Grashalme im Wind und das Gesurre der Mücken konnten einem das Beobachten dieser hübschen Libellen allerdings ein wenig verleiden...
Dies ist das männliche Gegenstück:

Glänzender Schönflügel
Glänzender Schönflügel
Elke Künne


Die Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens) ist eine Libellenart aus der Familie der Prachtlibellen (Calopterygidae). Sie bewohnt langsam fließende Bäche, kleinere Flüsse und krautreiche Kanäle, die nicht zu sehr verschmutzt sind sowie ausreichend besonnt werden. Neben der Blauflügel-Prachtlibelle ist sie die einzige auch in Mitteleuropa vorkommende Art der Prachtlibellen und tritt hier insgesamt etwas häufiger auf als diese. Der flatternde, gaukelnde, mehr an Schmetterlinge als an Libellen erinnernde Flugstil ist unverkennbar für diese Familie, ebenso die farbigen Flügel. Der aus dem Griechischen und dem Lateinischen gebildete wissenschaftliche Artname Calopteryx splendens bedeutet so viel wie „Glänzender Schönflügel“.
Die Bestände der Gebänderten Prachtlibelle sind insbesondere durch Verschmutzung, Kanalisierung und intensive „Unterhaltung“ von Fließgewässern vielerorts zurückgegangen. Weitreichende wasserbauliche Maßnahmen wie Begradigungen, Verrohrungen, Uferverbauungen und Aufstauungen von Fließgewässern haben die Lebensräume dieser Libelle stark eingeschränkt. In Deutschland (in der aktuellen Roten Liste Deutschlands als Art der „Vorwarnliste“ geführt) steht sie unter Naturschutz; so wird sie in der Bundesartenschutzverordnung wie alle Arten der Ordnung Libellen als besonders geschützte Art geführt und ist entsprechend auch nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt.
(Quelle: Wikipedia)

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