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anne47


Premium (World), Köln

der Urteilsstein

auf dem Marktplatz in Flamersheim ist ein uraltes germanisches Gerichtssymbol. Im Ganzen ist der unbehauene
Granit-Felsbrocken wohl zwei Meter hoch und wiegt geschätzt drei Tonnen.

Flamersheim war im Mittelalter der Hauptort der Herrschaft Tomberg. Die Gerichtshoheit lag in den Händen der
Grafen von Tomberg und wurde später von den jeweiligen Grundherren von Flamersheim ausgeübt.
Bei der Verkündigung des Schuldspruches ließ der Richter das Schwert, Zeichen des Gerechtigkeit und Macht, das bei der Verhandlung sichtbar aufgelegt war, dreimal auf den Stein niederfallen und erklärte damit das Urteil für „gefällt“.

Vom Flamersheimer Gericht wurden kleine Vergehen wie Felddiebstahl, Marktbetrug, Beleidigungen oder Volltrunkenheit wie damals üblich mit Geldstrafen (Brüchten), Schandpfahlstehen, Prügel oder Einsperren belegt. Verbrechen wie Mord, Raub, schwerer Diebstahl, Körperverletzung oder Brandstiftung zogen meist die Todesstrafe nach sich. Die Vollstreckung der Todesstrafen erfolgte in der „Hallekul“ durch Erhängen oder Rädern. Auch Hexenverbrennungen fanden „in der Hall“ statt. Vor der Vollstreckung wurde über den Verurteilten „der Stab gebrochen“. Der Henker besorgte die Hinrichtung, der Wasenmeister verscharrte den Leichnam im Schindanger. Räuber blieben oft mehrere Tage am Galgen hängen, um andere „Galgenvögel“ davor zu warnen, Verbrechen zu begehen.

Als im Jahre 1875 der Flamersheimer Markt planiert und mit Bäumen bepflanzt wurde, ging der Stein in den Erdmassen unter. Erst 1911, als unter dem Eindruck der Stärke des Reiches das historische Wertebewusstsein in Flamersheim erwachte, beschloss der „Verschönerungsverein“, den achtbaren Veteranen wieder ans Tageslicht zu heben und
würdig einzufassen.

https://www.erich-koprowski.de/allehand-us-flomeschem/der-urteilsstein-zu-flamersheim/

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