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Tag des deutschen Bieres

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Premium (World), Berlin

Tag des deutschen Bieres

Seit 1994 begeht der Deutsche Brauer-Bund am 23. April den Tag des deutschen Bieres.
Das Datum bezieht sich auf den Erlass der herzöglich-bayerischen Landesordnung aus dem Jahr 1516:
»Wir wollen auch sonderlichen, das füran allenthalben in unnsern Steten, Märckten und auf dem Lannde,
zu kainem Pier merer Stückh, dann allain Gersten, Hopffen unnd Wasser, genommen und gepraucht sollen werden.«

Auf diesen Erlass nimmt die bayerische Brauerzunft mit ihrem Verweis auf das "Bayrische Reinheitsgebot" Bezug.
In Bayern ist diese Brauordnung durchgängig bis heute in verschiedenen Gesetzen verankert.
Auch böhmische Biere folgen ihr, da sie dort 1842 durch den bayerischen Braumeister Josef Groll etabliert wurde.

Die übrigen deutschen Länder haben derartige Brauordnungen immer wieder modifiziert und ausgehebelt.
Das "Deutsche Reinheitsgebot von anno XXXX" existiert somit nicht wirklich, d.h. es fehlt jeder historische Bezug.

Stattdessen wurde mehrfach definiert, welche Zutaten ein Bier ausmachen, um es entsprechend besteuern zu können.
Gültig ist das Biersteuergesetz (BierStG) nach Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987.
Demnach sind auch Zusatzstoffe erlaubt, die in Bayern nicht ins Bier kommen, sowie Mischungen mit Fruchtsaft/-limo.
Das heißt, alkoholhaltige Biere und Biermischgetränke (Radler usw.) unterliegen der Biersteuer, alkoholfreie nicht.

Für untergärige Biere (Pils, Helles, Export, Schwarzbier) regelt die Bierverordnung von 2005, was Bier heißen darf.
Hierfür gelten besonders strenge Vorschriften für den deutschen Markt, um ausländische Konkurrenz klein zu halten.
Wenn man also erstmalig von einem Deutschen Reinheitsgebot sprechen kann, dann ist es dieses von 2005.

Für die übrigen Biere mit ober-, unter- und spontangäriger Hefe gelten regionale Zutatenlisten und/oder Brauzeiten:
Alt, Bock, Dunkel, Gose, Kölsch, Märzen, Porter, Roggen, Schlenkerla, Weiße/Weizen, Zwickel (Kellerbier).
Nicht selten beziehen sich diese Spezialitäten auf regionale historische Reinheitsgebote, sogar vor 1516.

[Halbe Helles im "kloster stüberl" Fürstenfeldbruck, dazu Schweinsbraten, Semmelknödel, Blaukraut • 31. März 2019]

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APN ILCE-6000
Objectif DT 16-300mm F3.5-6.3 SSM
Ouverture 7.1
Temps de pose 1/500
Focale 22.0 mm
ISO 100

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